Immobiliengutachter

Wann benötigen Sie einen Wertgutachter

Ein Wertgutachter wird nicht nur bei Unfällen gebraucht, sondern kann auch den Wert eines Sammelexemplars feststellen oder den Immobilienwert erfassen. Daher ist es nicht nur in Streitfällen ratsam, einen Gutachter zu engagieren, sondern auch um beispielsweise seiner Versicherung den Wert eines seltenen Instruments oder Fahrzeugs vorlegen zu können. Im Folgenden erfahren Sie ab wann ein Gutachter benötigt wird und wie dieser vorgeht.


Für welche Gebiete wird ein Wertgutachter benötigt?

Wertgutachter werden überall dort benötigt, wo es zu einem Streitfall bezüglich des Wertes einer Sache geht. Egal ob bei Unfällen, Versicherungsfragen, Scheidungen oder im privaten Bereich, um beispielsweise den Wert einer Sammlung festlegen zu können. Viele Kfz-Versicherung verlangen ein Wertgutachten für Oldtimer, bevor diese versichert werden können. Diese Art von Gutachten kann von technischen Prüforganisationen wie dem TÜV, GTÜ, Dekra und anderen eingetragenen technischen Überwachungsvereinen ausgestellt werden.

Wie geht ein Immobiliengutachter vor?

Da die Immobilienpreise in Großstädten wie Stuttgart derzeit besonders hoch sind, wollen viele Eigentümer ihre Häuser und Wohnungen schätzen lassen, um diese mit möglichst viel Gewinn verkaufen zu können. Ein Immobiliengutachter aus Stuttgart, wie kuraschek-gutachten.de, würde folgendermaßen vorgehen, um den Wert ermitteln zu können. Als erstes werden ähnliche Immobilien mit dem zu verkaufenden Objekt verglichen, um einen Anhaltspunkt zu finden. Wenn die Immobilien vom Verkäufer selbst genutzt wurden, werden Faktoren wie das Baujahr, der Modernisierungsgrad und die Abnutzung in die Kalkulation miteinbezogen. Wurde die Immobilie vermietet, wird der Verkaufswert anhand einer festen Formel ermittelt.

Wann wird ein Gutachter benötigt?

Ein Gutachter wird grundsätzlich in zwei Fällen benötigt. Oft wird er im Streitfall zwischen zwei Parteien eingesetzt oder um ein Wertgutachten für eine Versicherung ausstellen zu können. Zu einem Streitfall zählen beispielsweise Autounfälle. Wenn die Versicherung des Verursachers keinen eigenen Gutachter stellt und nur eine pauschale auszahlen will, ist es besonders ratsam, einen Gutachter zu engagieren. Dieser stellt den genauen Sachschaden und die benötigten Reparaturen fest. Auch wenn die Versicherung des Verursachers einen Gutachter stellt, sollten Sie im Zweifelsfall einen eigenen Gutachter herbeiziehen und die erfassten Summen vergleichen. Ein weiterer typischer Fall sind Scheidungen, bei denen sich die Parteien nicht einigen können. In diesem Fall ermittelt der Gutachter, wer wie viele Wertgegenstände besitzt und legt das Gutachten dann dem Gericht vor.

Wer trägt die Kosten für einen selbstständig beauftragten Gutachter?

Wer im Zweifelsfall selbstständig einen Gutachter beauftragt, muss diesen auch bezahlen. Wenn beispielsweise bei mangelhafter Arbeit eines Handwerkers selbstständig ein Gutachter beauftragt wird und dieser einen tatsächlichen Schaden oder schlechte Arbeit feststellen kann, muss dieser nicht bezahlt werden. In diesem Fall war es notwendig, einen Gutachter zu beauftragen und der Handwerker muss diesen für seinen Aufwand entschädigen. Bei Fahrzeugversicherung ist es häufig anders. Viele Kfz-Versicherungen stellen dem Versicherungsnehmern einen eigenen Gutachter zur Verfügung, wenn es zu einem Unfall kommt. Diesen zahlt dann die Versicherung selbst.

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