Rechtsanwalt

Rechtsanwalt – Ein Beruf mit vielen Möglichkeiten

Ihr Anwalt für Autounfall in Frankfurt ist Experte in Sachen Verkehrsrecht und kann Ihnen bei offenen Fragen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Brauchen Sie eine Rechtsberatung nach einem Autounfall? Ihr Anwalt in Frankfurt für Verkehrsrecht, verhilft Ihnen zu Ihrem Recht. Der Anwalt hat ein abwechslungsreiches Berufsfeld und wer den Beruf des Rechtsanwaltes ernsthaft fokussiert, der hat einen Beruf mit zahlreichen Möglichkeiten in Betracht gezogen.

Der Rechtsanwalt kann sich auf unterschiedlichen Ebenen und Fachbereichen spezialisieren und kann nebenbei als Notar tätig sein. Der Beruf des Rechtsanwaltes ist vielseitig, denn er hat mit unterschiedlichsten Menschen zu tun, hat die Möglichkeit eine eigene Kanzlei zu gründen oder in einer Gemeinschaftskanzlei Karriere zu machen.

Wie wird man Rechtsanwalt?

Wer eine Hochschulzugangsberechtigung in Form eines Abiturs, einer Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife vorweisen kann, der hat die Möglichkeit, ein Jurastudium an einer Fachhochschule anzustreben. Wer Jura an einer Universität studieren möchte, der braucht das Abitur oder Fachabitur, um die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Das Jurastudium dauert bis zum Bachelor Abschluss ca. 6 Semester, bis zum Master Studienabschluss verstreichen nochmals weitere vier Semester.

Wer darf den Beruf des Rechtsanwaltes ausüben?

Im allgemeinen Volksglauben herrscht die Ansicht, dass eine Person mit dem ersten Staatsexamen und einem abgeschlossenen Jurastudium, als Rechtsanwalt tätig sein kann. Das ist allerdings so nicht richtig. Ein abgeschlossenes Jurastudium befähigt nicht zur Berufsausübung, sondern der angehende Rechtsanwalt muss zuerst die Befähigung zum Richteramt erhalten.

Das geschieht, indem der angehende Rechtsanwalt, nach dem Studium ein zweijähriges Referendariat unternimmt und anschließend das zweite Staatsexamen besteht. Mit dem erfolgreichen Referendariat und dem zweiten Staatsexamen, wird der Jurist zum Volljuristen erklärt und er erhält die Befähigung zum Richteramt.

Welche Möglichkeiten hat der Rechtsanwalt nach der Befähigung zum Richteramt?

Wenn der angehende Rechtsanwalt die Zulassung erhalten und das zweite Staatsexamen bestanden hat, kann er diese Berufe ausüben:

  • Notar
  • Staatsanwalt
  • Richter
  • Rechtsanwalt

In vielen Fällen entscheiden sich Rechtsanwälte gleichzeitig, als Notar tätig zu sein und gründen eine Notar & Rechtsanwaltskanzlei. Ein Anwalt kann sich Spezialisieren und z.B. als Anwalt für Familienrecht, Anwalt für Autounfall Frankfurt und Verkehrsrecht, oder als Anwalt für Baurecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht usw. tätig sein. Der Beruf Rechtsanwalts ist daher vielseitig, weil er sich stets weiterbilden und seine Expertise erweitern kann.

Fazit: Zukunftsorientierter Job mit guten Karrierechancen und Weiterbildungsmöglichkeiten – Der Rechtsanwalt

Wer den Beruf des Rechtsanwalts anstrebt, der hat die Möglichkeit eine eigene Kanzlei zu gründen oder als angestellter Anwalt mit Kündigungsschutz tätig zu sein. Einige Anwälte haben neben der Berufsausübung noch andere Aufgabengebiete und halten Vorträge, sind auf Fachtagungen präsent oder arbeiten als Dozenten an den Hochschulen und Universitäten.

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