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Rechnung vom Steuerberater – so setzen sich die Kosten zusammen

Wer als Privatperson oder Unternehmer Steuererklärungen, Jahresabschluss bzw. Finanzbuchhaltung erstellen lässt, erhält anschließend eine Rechnung, die auf den ersten Blick Fragen aufwirft. Der Steuerberater verfügt über einen Spielraum, in dem er sich bei der Abrechnung seiner Leistungen bewegen darf. Dieser wird durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) definiert. Welche Abrechnungsarten für die Rechnung relevant sind und was sich dahinter verbirgt, zeigt dieser Überblick.

Wertgebühr – Definition des Gegenstandswertes

Die Berechnung bestimmter Gebühren erfolgt nach dem Gegenstandswert. Hierbei handelt es sich um die Bemessungsgrundlage, um die es in der behandelten Steuersache geht. Dies ist beispielsweise für das Erstellen einer Einkommensteuererklärung die Summe der positiven Einkünfte, wobei die StBVV einen Mindestbetrag ansetzt. Hat der Steuerberater z. B. einen Abrechnungsrahmen von 1/10 bis 6/10, kann er selbst entscheiden, ob er je nach Aufwand die Mittelgebühr von 3,5/10, mehr oder weniger berechnet. Bei einer Finanzbuchhaltung ergibt sich der Gegenstandswert aus dem Jahresumsatz. Für den Jahresabschluss setzt der Steuerberater Kosten in Höhe der Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben (je nachdem, welcher Betrag höher ist) an. Der auch hierfür definierte Mindestbetrag wird angesetzt, wenn er von beiden Beträgen unterschritten wird. Sofern der Steuerberater Kosten in Form von Vorschüssen gezahlt bekommen möchte, werden diese mit der Endabrechnung verrechnet.

Betragsrahmengebühr – Definition des Abrechnungsbetrages

Die Betragsrahmengebühr ist beispielsweise die Grundlage für die Kostenberechnung einer Lohnabrechnung. So ist definiert, wie hoch die Kosten für die Einrichtung eines Arbeitnehmer-Lohnkontos oder der Lohnabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum sind.

Festlegung der Gebühren nach den Tabellen der Steuerberatervergütungsverordnung

In der Steuerberatervergütungsverordnung existieren für den Gebührenrahmen Tabellen, die sich an den jeweiligen Themengebieten (Einkommensteuererklärung, Jahresabschluss, Finanzbuchhaltung etc.) orientieren. Daher sind in der Rechnung stets die Tabellen angegeben, auf die sich die jeweilige Rechnungsposition bezieht. Darüber hinaus ist bei jeder Kostenposition der Paragraf der StBVV vermerkt, der als Grundlage der Abrechnung diente.

Zeitgebühr – Definition des Abrechnungsbetrages

Für einige Tätigkeiten wie z. B. die Prüfung des Einkommensteuerbescheides kann der Steuerberater keinen ausreichenden Anhaltspunkt für einen Gegenstandswert feststellen. In diesem Fall greift er auf die Zeitgebühr zurück. Sie legt einen vom Steuerberater selbst definierten Betrag für den Zeitaufwand je angefangene halbe Stunde fest. Der Steuerberater kann die Zeitgebühr abhängig von der Qualifikation der ausführenden Mitarbeiter staffeln, so dass die Zeitgebühr für den Aufwand eines Kanzleiinhabers meist deutlich höher ist, als wenn die gleiche Tätigkeit durch eine(n) Steuerfachangestellte(n) ausgeführt wird. Um hierbei gegenüber Mandanten fair abzurechnen, kann er für wiederkehrende Tätigkeiten (zu denen auch die Bescheidprüfung zählt) einen Pauschalbetrag festlegen. Dieser ist dann unabhängig von der jeweiligen Qualifikation.

Erstattung weiterer Entgelte

Außerdem kann der Steuerberater Aufwendungen für Post und Telefon (hierbei in Form einer Pauschale), Fotokopien, Fahrten und Übernachtungen bei erforderlichen Reisen sowie ein Tage- und Abwesenheitsentgelt weiter berechnen.