Haben Sie gewusst, dass Sie nach dem Erwerb einer Immobilie gesetzlich verpflichtet sind, energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen? Diese Verpflichtung ist Teil des 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Käufer, Erben oder Beschenkte müssen innerhalb von zwei Jahren Maßnahmen wie die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachgeschosses, den Austausch alter Heizungen und die Dämmung ungedämmter Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen durchführen. Sollte diese Auflage nicht erfüllt werden, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Die Vorschriften zur energetischen Sanierung gelten jedoch nicht universell. Ausnahmen umfassen denkmalgeschützte Gebäude und Immobilien, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet oder bewohnt waren. In solchen Fällen entfällt die übliche Sanierungspflicht, die für andere Eigentümer fest vorgeschrieben ist. Diese gesetzlichen Regelungen unterstreichen die Bedeutung der Immobilienübergabe Gesetzgebung und sollen langfristig zu einem verbesserten Energieverbrauch in deutschen Wohngebäuden führen.1
Die Grundlagen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für die Verbesserung der energetischen Effizienz von Wohnimmobilien. Zu den wichtigsten GEG Vorschriften gehört die Begrenzung des Energieverbrauchs beim Bau neuer Wohnhäuser sowie die Einhaltung spezifischer Dämmqualitäten2. Diese Anforderungen sollen eine bessere energetische Effizienz Immobilien sicherstellen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den Bestandsgebäuden, für die nach dem GEG Austausch- und Nachrüstpflichten vorgeschrieben sind, die innerhalb bestimmter Fristen erfüllt werden müssen2. Dies unterstützt die Anforderungen der Energieeinsparverordnung und fördert die langfristige Energieeffizienz im Gebäudebestand.
Ein zentraler Aspekt der GEG Vorschriften ist der Einsatz erneuerbarer Energien wie Geothermie, Photovoltaikstrom oder grüner Wasserstoff, die als akzeptable Energiequellen gelten2. Dies trägt zur Reduzierung des fossilen Energieverbrauchs bei und unterstützt die Klimaziele Deutschlands, die bis 2045 erreicht werden sollen3.
Beim Ersatz alter Heizungssysteme ab Januar 2024 sind gemäß GEG spezielle Vorgaben zu beachten, insbesondere in Gebieten mit kommunalen Wärmeplänen2. Darüber hinaus sollen neue Heizungsanlagen in Neubauten ab 2024 mindestens 65 Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen3. Diese Maßnahmen fördern nicht nur die energetische Effizienz, sondern auch Nachhaltigkeit und Umweltschutz.
Sanierung: Maßnahmen und Fristen
Die Verpflichtungen zur Gebäudesanierung umfassen verschiedene Maßnahmen, die durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) klar vorgegeben sind. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass energetische Sanierungsmaßnahmen effektiv umgesetzt werden, um langfristig Energie zu sparen und die Umwelt zu schützen.
Was fällt unter die Sanierungspflicht?
Wesentliche Maßnahmen, die unter die Sanierungspflicht fallen, umfassen die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. die Dachsanierung und die Modernisierung der Heizung. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Wärmeverluste zu minimieren. Der Austausch von Standard- sowie Konstanttemperaturkesseln durch effizientere Heizkessel Austausch gehört ebenfalls zu den Anforderungen. Hierbei wird besonders darauf hingewiesen, dass Niedertemperatur- und Brennwertheizungen von dieser Regelung ausgenommen sind.
Ab 2024 wird der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen in den meisten Fällen untersagt sein. Zudem müssen energetische Sanierungsmaßnahmen sofort berücksichtigt werden, wenn umfangreiche Baumaßnahmen mehr als 10 % eines Bauteils betreffen4. Weiterhin besteht die Verpflichtung, alte Öl- oder Gasheizungen auszutauschen, wenn diese über 30 Jahre alt sind4. Die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches ist eine zentrale Sanierungspflicht gemäß § 47 GEG4.
Spezielle Anforderungen bei Erbschaft oder Schenkung
Die Sanierungspflicht erstreckt sich auch auf neue Eigentümer, wenn die Immobilie durch Immobilienerbschaft Sanierung oder Schenkung übernommen wurde. Besonders bei einem Eigentümerwechsel durch Erbschaft oder Schenkung müssen bestimmte Maßnahmen innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Hierzu zählt insbesondere die Dämmung Geschossdecke und der Heizkessel Austausch. Bei Übertragungen, die vor dem 1. Februar 2002 stattfanden, sind jedoch Ausnahmen vorgesehen, sodass diese Immobilien nicht der Zwei-Jahres-Frist unterliegen.
Insgesamt ist es wichtig, dass bei der Durchführung der erforderlichen Dämmungsmaßnahmen und Modernisierung Heizung die technischen Vorgaben vollständig eingehalten werden, um den gewünschten U-Wert zu erreichen und die Sanierungspflicht Schenkung sachgerecht zu erfüllen.
- Ca. 40 % der CO₂-Emissionen in Deutschland stammen aus dem Gebäudesektor4.
- Ab 2030 müssen Neubauten als Nullemissionsgebäude errichtet werden4.
- Die Überwachung und Einhaltung der Sanierungspflicht erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörden auf Länderebene4.
- Bußgelder für Verstöße gegen die Sanierungspflicht können bis zu 50.000 € betragen gemäß GEG § 108 Bußgeldvorschriften4.
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
Die Finanzierung einer energetischen Sanierung kann schnell kostspielig werden. Daher bietet es sich an, auf die zahlreichen Fördermöglichkeiten seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zurückzugreifen, um die finanzielle Belastung zu minimieren. Zu den begehrtesten Möglichkeiten zählen die KfW Förderprogramme, die etwa den Tausch von alten Heizungsanlagen oder Fenstern unterstützen5.
Die BAFA Zuschüsse bieten attraktive finanzielle Vorteile für jede Form von Energieeffizienzmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem der Wärmedämmungskredit sowie Zuschüsse für die Installation von Photovoltaik und Solarthermie5. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Energieeinsparung bei, sondern erhöhen auch den langfristigen Wert der Immobilie.
Die KfW Kreditprogramme wie Förderkredit 159 für den altersgerechten Umbau oder Sanierungskredite ohne Eintragung ins Grundbuch bieten eine interessante Finanzierungsalternative5. Sie ermöglichen flexible Finanzierungssummen zwischen 5.000 und 50.000 Euro, wodurch sich zahlreiche Sanierungsprojekte realisieren lassen. Auch eine Kombination der KfW Kredite ist problemlos möglich, was bei umfangreicheren Projekten besonders vorteilhaft sein kann5.
Interessierte Eigentümer sollten sich gut informieren und beraten lassen, da sich Fördersätze und Bedingungen seit 2022 mehrfach geändert haben. Ein aktuell gut fundierter Überblick über die energetische Sanierung Finanzierung und die entsprechenden Fördermöglichkeiten kann dabei helfen, die bestmöglichen Vorteile der Programme zu nutzen.